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Welche Messer darf man besitzen ?
Welche Messer werden als Waffen eingestuft ?
Müsste es nicht von der Verwendungsweise eines Messers abhängen, ob es als Waffe gezählt werden kann ?
Was sind Beispiele für verbotene Messer ?
Gibt es Springmesser, die noch erlaubt sind ?
Gibt es eine Begrenzung für Klingenlängen ?
Welche Messer darf man mit sich führen ?
Gibt es Regelungen für das Tragen eines Messers ?
Wie sollte man ein Messer aufbewahren ?
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Antwort: Alle Messer, die nicht ausdrücklich verboten sind, sind erlaubt. Es gibt keine Einschränkungen für Messer, die nicht dem Waffengesetz unterliegen. Jagdmesser, Sportmesser, Taschen- wie Klappmesser sind Werkzeug, können vielseitig benutzt werden und sind daher legal. Der Kauf, Verkauf und Besitz sowie das Tragen solcher Messer ist von Seiten des Gesetzes ebenfalls legal.
Messer, bei denen es sich laut Gesetz um Waffen handelt, sind extra ausgewiesen.
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Antwort: Das Gesetz definiert Messer als Waffen, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind die Fähigkeit eines Menschen, eines Angriffs oder der Abwehr herabzusetzen oder gar zu beseitigen. Vor allem werden Messer zu Waffen gezählt, wenn es sich um Hieb- und Stoßwaffen handelt. Hier definiert das Gesetz wie folgt: verboten sind alle "Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen".
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Antwort: Im Prinzip kann jedes Messer zweckentfremdet werden. Das Gesetz kann aber z.B. Küchenmesser nicht als Waffen auffassen, da sie nicht zu dem Zweck produziert wurden, um anderen Schaden zuzufügen. Wofür ein Messer zu verwenden ist, geht aus seiner Bedienungsanleitung oder der eigenen Erfahrung hervor.
Selbst wenn Messer als Waffen gelten, bedeutet das noch lange nicht, dass sie verboten sind. An Personen ab 18 Jahren können auch klassische Hieb- und Stoßwaffen wie Säbel, Dolche und Degen verkauft werden. Bei diesen Waffen gelten besondere Bestimmungen zur Aufbewahrungspflicht. Ferner ist es verboten, sie auf bestimmten Veranstaltungen zu führen. Ist bei einem Messer die Klinge an beiden Seiten scharf geschliffen, wird es als Waffe klassifiziert. Bei Messern, die vom Gesetz her als Waffen eingestuft wurden gilt ein Mindestalter von 18 Jahren.
Messer, die überwiegen als verbotene Waffen tituliert werden sind jene, die den Zweck haben gegen Menschen eingesetzt zu werden. Scharfen Schneiden oder Klingenspitzen können verwendet werden, um die Angriffs- und Abwehrfähigkeit von Menschen herabzusetzen oder zu beseitigen. Diese werden von dem Gesetz gesondert angeführt.
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Antwort:
- Springmesser. Hierbei handelt es sich um Messer, deren Klingen durch Aktivierung eines Knopfes o.ä. ausgefahren und festgestellt werden können.
- Faltmesser, auch bekannt als Butterflymesser oder Balisong-Messer. Messer mit zweigeteilten, schwenkbaren Griff.
- Faustmesser. Messer, welches in der geballten Faust geführt wird, die Klinge steht quer zu dem Griff.
Besondere Vorsicht gilt auch bei Messern, deren Eigenschaften nicht sofort ersichtlich sind. Zu den verbotenen Waffen zählen demnach auch Messer, die der Form nach einem anderen Gegenstand gleichen oder welche vortäuschen.
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Antwort: Erläuterungen zu den Kriterien sind im Waffengesetz vermerkt. Danach sind Springmesser erlaubt, wenn
- die Klinge nicht nach vorne herausschnellt, sondern seitlich aus dem Griff springt.
- die Klinge nicht länger ist als 8,5 Zentimeter ist.
- die Klinge in der Mitte eine Breite aufweist, die mindestens 20 Prozent der Klingenlänge entspricht.
- die Klinge einen durchgehenden Rücken hat.
Sind alle diese Eigenschaften erfüllt, so ist das Messer nicht als Waffe zu beurteilen. Sollte nur eines der Eigenschaften nicht erfüllt sein, ist das bereits illegal.
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Antwort: Hierbei ist zu beachten, dass es nur bei Springmessern Einschränkungen gibt.
Für alle anderen Messer - auch solche die als Waffen eingestuft werden, da sie zum Beispiel auf beiden Klingenseiten scharf geschliffen sind - gibt es keine Begrenzung.
Die Einstufung eines Messers als Waffe ist ebenfalls unabhängig von der Klingenlänge.
Gerüchten, die besagen, dass Messer ab einer Klingenlänge von 25 Zentimetern oder Taschenmesser ab zehn Zentimetern zu Waffen gezählt werden, sollte kein Glauben geschenkt werden.
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Antwort: Alle Messer, die gesetzlich nicht verboten sind, darf man in der Öffentlichkeit bei sich tragen. Für öffentliche Veranstaltungen gibt es jedoch gesetzliche Vorlagen:
"Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen bei sich führen."
Wenn Messer nicht als Waffen eingestuft sind, dürfen sie auch in öffentlichen Veranstaltungen getragen werden.
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Antwort: Der Träger ist verpflichtet nach § 38 bei dem Tragen eines Messers seinen Personalausweis mitzuführen.
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Antwort: Es gibt nur eine Regelung für Messer, die als Waffen eingestuft wurden. Hier sagt der Gesetzgeber: "Wer Waffen besitzt, hat Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese abhanden kommen oder Dritte sie an sich nehmen." Dies gilt sowohl für Hieb- und Stoßwaffen, als auch für legale Springmesser.
Es ist völlig ausreichend ein Messer in einer normal abgesicherten Wohnung aufzubewahren. Wenn sich Kinder in den Haushalt befinden, sollte man sichergehen, dass die Messer außerhalb ihrer Reichweite gelagert werden. Das Gesetz erlaubt es nur Volljährigen, Umgang mit verbotenen Messern zu haben.
Für alle anderen Messer gibt es keine Vorschriften.
Zu den verpflichtenden Neuerungen im Waffengesetz gehört auch im Bereich Werbeschriften und Anzeigen der anzuführende Hinweis: "Abgabe an Personen mit vollendeten 18. Lebensjahr".